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HONORARE

Die Grundlage für meine Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Wenn Sie eine Rechnung für ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese gern nach GeBüH Rahmen. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, innerhalb von einer Woche zahlbar.

Der Energieausgleich für einen ca einstündigen Termin beträgt 80 Euro. 

Wichtige Hinweise:

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, (Montagstermine entsprechend am Freitag) damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien/Arzneien).

Beratungen via e-mail und telefonische Beratungen werden mit dem oben genannten Stundensatz (Selbstzahler) bzw. der entsprechenden Ziffer aus dem Verzeichnis (GeBüH) berechnet.

² Aufnahme der Krankengeschichte

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